Aufnahmemodalitäten
Generell ist die Aufnahme in unserer Klinik nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse möglich. Versorgungsverträge haben wir mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Auf dem Antragsformular gibt es die Möglichkeit, Ihren Wunschort für die Rehabilitationsmaßnahme zu vermerken. In der Regel wird die Krankenkasse, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist, Ihrem Wunsch, die Rehabilitatonsmaßnahme in unserer Einrichtung durchzuführen, nachkommen.
Für die Aufnahme in die Geriatrische Rehabilitation – sowohl stationär, ambulant als auch für die mobile Reha – muss durch die Klinik oder die Hauspraxis ein Antrag auf geriatrische Rehabilitation mittels GRB-Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Es ist sinnvoll, für die Antragstellung die speziell entwickelten Formulare zu verwenden. In den Krankenhäusern der Region sind diese in der Regel vorrätig. Darüber hinaus senden wir selbstverständlich gerne Ihrer Hauspraxis entsprechende Vordrucke zu.
Fragen zum GRB-Antrag beantworten wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 0931 7951 102.
Der GRB-Antrag kann im Bereich „Downloads“ heruntergeladen werden.
Zur Aufnahme in die Orthopädische Rehabilitation bekommt man bei den jeweiligen Krankenhäusern einen entsprechenden AHB-Antrag (AHB = Anschlussheilbehandlung), der durch die Akutklinik ausgefüllt und von dieser an die Krankenkassen weitergeleitet wird.
Sobald die Krankenkasse eine Kostenübernahmeerklärung für die Rehabilitationsmaßnahme in unserem Haus bewilligt hat, erhalten wir einen Abdruck dieser Genehmigung. Anschließend wird ein Aufnahmetermin vereinbart. Sofern Sie im Akutkrankenhaus behandelt werden, stimmen wir den Aufnahmetermin mit dem Krankenhaus so ab, dass der dortige Entlassungstag möglichst gleichzeitig der Aufnahmetag in unserer Einrichtung ist. Falls Sie nicht stationär behandelt wurden und sich zuhause befinden, wird der Aufnahmetermin gemeinsam mit Ihnen persönlich besprochen.