Kosten

Unsere Klinik hat mit allen gesetzlichen Krankenkassen für alle Rehabilitationsformen Versorgungsverträge abgeschlossen. Darin verpflichtet sich die jeweilige Krankenkasse, sofern die medizinische Notwendigkeit für den Rehabilitationsaufenthalt gegeben ist, zur Übernahme der Behandlungskosten in unserer Einrichtung. Dies gilt auch für Privatpatient*innen. Unsere Klinik ist beihilfefähig, d.h. ein Teil der Behandlungskosten wird von der Beihilfestelle übernommen.

Für Versichterte einer gesetzlichen Krankenkasse besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht in Höhe von maximal 28 Behandlungstagen à 10 Euro pro Kalenderjahr. Sofern Sie im betreffenden Kalenderjahr schon Zuzahlungen geleistet haben, werden diese selbstverständlich angerechnet.

Die Kosten für einen notwendigen Krankentransport werden entweder vom Akutkrankenhaus oder von uns getragen. Sofern es während Ihres Rehabilitationsaufenthaltes notwendig ist in einem Akutkrankenhaus Kontrolluntersuchungen durchzuführen (z.B. Röntgenkontrolle), werden die anfallenden Transportkosten von uns getragen, da sie mit den vereinbarten Pflegesätzen oder Fallpauschalen abgegolten sind.

Ansprechpartner

Daniela Baranski

Patientenabrechnung

Florian Riedel

Finanzbuchhaltung / Patientenabrechnung

Ellen Feldbusch

Finanzbuchhaltung